AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

der Firma Firat Dönerproduktion,Inh.Bektas Bicici,Hansastr.104,44866 Bochum

1.Allgemein

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle

geschäftlichen Beziehungen mit unseren Geschäftspartnern(Kunden),falls

keine anderen/abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart wurden,

auch dann,wenn die AGB des Käufers(Kunden) einen abweichenden Inhalt

vorweisen.

Der Verkäufer ist von einer ausdrücklichen Widerspruchsverpflichtung befreit.

Nebenabreden mündlicher Art gelten nicht.Sofern Bestellungen telefonisch,per telefax oder online(Internet) erfolgen,haftet der Verkäufer

in keiner Weise für Aufnahme -bzw.Übertragungsfehler.

2.Angebot

Angebote erfolgen grundsätzlich für Liefermenge,Lieferzeit und Preis solange der Vorrat reicht.Bei ausserordentlichen Geschehnissen(Kriegsausbruch,Naturkatastrophen,Betriebsunterbrechungen durch Vandalismus Dritter etc.) ist der Verkäufer von seiner Verpflichtung befreit dem Vertrag nachzukommen,indem er vom Vertrag zurücktreten darf.Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 4 Wochen de Käufer zurück erstattet.

3.Zahlung

Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab Versandort und in Euro.Die Zahlung hat sofort Brutto per Vorkasse zu erfolgen,wenn

nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.Bei Zahlungsverzug gelten

die laut BGB vorgesehenen Jahreszinsen von 5 Prozent ab Tag des Verzuges.Der Gesamtbetrag nebst Zinsen und weiteren Inkassokosten sind

sofort fällig.

Zahlungen mittels Wechsel und Schecks sind unzulässig.

4.Mängelrüge

Reklamationen jeglicher Art bezüglich von Umfang,Beschaffenheit,Anders-oder Fehl/Falschlieferungen,Menge ,Gewicht oder Berechnung müssen spätestens innerhalb 24 Stunden nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden.Bei Postversand gilt

der Zeitpunkt der ordentlichen Zustellung.Telefonische oder mündliche Beanstandungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung des

Käufers durch eingeschriebenen Brief oder Telefax innerhalb von 3 Kalendertagen.Bei Käufen auf Besicht ist die Rüge von erkennbaren Mängeln ausgeschlossen.

Bei amtlichen Probeentnahmen ist unverzüglich eine Gegenprobe zu fordern und an uns sofort in der vom städtischen Mitarbeiter übergebenen

amtlich versiegelten Form der Gegenprobe zu übersenden,ohne gegen gesetzlichen Bestimmungen zu verstossen,sodass die Gegenprobe nicht zu verwerten ist.Es haftet der Käufer.

Frisch-und Tiefkühlware sind in jedem Fall gemäss Lebensmittelrecht der

EU-Verordnungen zu lagern.Die Verpflichtungen des Verkäufers aus Fehl-,Falsch-oder Anderslieferungen erschöpft sich in der Zurücknahme und in der Rückabwicklung des empfangenen Gegenwertes.Zur Ersatz-

lieferung,Preisnachlass oder Schadensersatz ist der Verkäufer nicht verpflichtet.Angebrochene Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen,solange dem Verkäufer keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.

5.Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer hat bei Lieferung der Ware Eigentumsvorbehalt.Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über,wenn dieser sämtlichen uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen, uns zwar aus den gesamten geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer,einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten,nachgekommen ist.

Sollte unser Eigentum durch Verarbeitung usw. kraft gesetzlicher Bestimmungen ganz oder teilweise auf den Kunden übergehen,so überträgt

der Kunde hiermit sein Eigentum oder Miteigentum an der bearbeitenden

Ware zur Sicherung unserer Forderung auf uns.Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt,so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung.Ist die andere Sache als Hauptsache zu sehen,so überträgt der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum.

Für die vorstehenden genannten Fälle und Positionen sind der Käufer und der Verkäufer uns schon hiermit darüber einig,das das Eigentum auf den Verkäufer übergeht.Die Eigentumsübergabe ist immer dadurch ersetzt,dass zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ein Verwahrungsverhältnis als getroffene Vereinbarung geschehen ist,kraft dessen der Kunde die uns übereigneten Waren für uns verwahrt.Der Kunde(Käufer) ist verpflichtet,

uns von eventuellen Pfändungen oder Beeinträchtigungen unseres Eigentums unverzüglich in Kenntnis zu setzen und nicht an Dritte zu übertragen.

Der Kunde ist berechtigt,die von uns bezogene Ware im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen weiter zu veräußern,solange er den vereinbarten Kaufpreis an uns übertragen hat.

6.Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen und Gerichtsstand für

alle Klagen ist Bochum in NRW/Deutschland.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.